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Lexikon

CHIP-KARTE BEIM ZAHNARZT

Die Chip-Karte (auch Krankenversichertenkarte oder Elektronische Gesundheitskarte) kann als ‚Mitgliedsausweis‘ eines Versicherten bei seiner gesetzlichen Krankenversicherung gesehen werden und sichert dem behandelnden Arzt zu, dass die anfallenden Behandlungskosten der Grundversorgung durch die Krankenkasse des Patienten bezahlt werden. Die Chip-Karte hat für Patienten den Vorteil, dass diese in der Praxis lediglich von einem EDV-Gerät eingelesen werden muss und den weiteren Vorgang für den Patienten stressfrei macht, da die Abrechnung automatisch erfolgt.

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