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Lexikon

BIOLOGISCHE VERTRÄGLICHES EINES IN DEN KÖRPER EINZUSETZENDEN WERKSTOFFES

Unter der Biokompatibilität versteht man die biologische Verträglichkeit eines Werkstoffes mit menschlichen Gewebestrukturen. In der Zahnmedizin bezieht sich dieser Begriff vor allem auf Materialien, welche zur Herstellung von Implantaten, Implantatkronen, Zahnersatz, Zahnbrücken, Zahnprothesen oder Füllungen verwendet werden. Als Biokompatibel gelten diese dann, wenn sie bei Kontakt mit körpereigenem Gewebe keine oder nur geringe Reaktionen auslösen und keinen negativen Einfluss auf den Organismus haben.

Die Biokompatibilität eines bestimmten Stoffes vor dem Einsetzen in den menschlichen Körper zu überprüfen ist relevant, da der Körper gegen diese Werkstoffe Abwehrreaktionen entwickeln kann bzw. diese negativen Einfluss auf seinen Stoffwechsel nehmen können.

Gerade in der Implantologie spielt die Bioverträglichkeit eine essentielle Rolle, da Zahnimplantate über längere Zeit in dem umliegenden Gewebe verweilen und daher sicher gegangen werden muss, dass dieses Gewebe unter dem Zahnfleisch bzw. der Knochenhaut keine Abwehrreaktionen gegen den Zahnersatz entwickelt.

Wir verwenden deshalb nur Implantate die aus Reintitan oder Zirkon hergestellt werden. Beim Zahnersatz verfügt unsere Praxisklinik über eine Zirkonfräsanlage. Nahezu alle Kronen und Brücken auch auf Zahnimplantaten können wir somit metallfrei aus diesem modernen und ästhetischen Werkstoff herstellen. Die Biokompatibilität ist hervorragend und auch die Anlagerung von Plaque zeigt sich in geringerem Ausmaß als auf metallischen Oberflächen.

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